Die CE-Kennzeichnung ist ein „MUSS“ beim Verkauf von Maschinen und Anlagen in der EU. Sie ist der technische Reisepass für das Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Das gilt auch für den Export. Mit einem CE-Zeichen gekennzeichnete Produkte entsprechen den EU-Vorschriften und können daher auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Der Hersteller bestätigt mit der Anbringung des Zeichens auf eigene Verantwortung, dass das Produkt alle grundlegenden Anforderungen erfüllt. Daraufhin kann es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR – 28 EU-Mitgliedsländer plus EFTA-Länder Island, Norwegen und Liechtenstein) verkauft werden. Diese Regelung gilt auch für Produkte, die in anderen Ländern hergestellt und im EWR in Verkehr gebracht werden.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüf-Siegel, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt. Die Kennzeichnung besteht aus dem CE-Logo, (ggf.) in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer.