WISSENSWERTES

Die CE-Kennzeichnung ist ein „MUSS“ beim Verkauf von Maschinen und Anlagen in der EU. Sie ist der technische Reisepass für das Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Das gilt auch für den Export. Mit einem CE-Zeichen gekennzeichnete Produkte entsprechen den EU-Vorschriften und können daher auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Der Hersteller bestätigt mit der Anbringung des Zeichens auf eigene Verantwortung, dass das Produkt alle grundlegenden Anforderungen erfüllt. Daraufhin kann es im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR – 28 EU-Mitgliedsländer plus EFTA-Länder Island, Norwegen und Liechtenstein) verkauft werden. Diese Regelung gilt auch für Produkte, die in anderen Ländern hergestellt und im EWR in Verkehr gebracht werden.

Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüf-Siegel, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt. Die Kennzeichnung besteht aus dem CE-Logo, (ggf.) in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer.

Der bis Ende 2015 geltende Bestandsschutz für Altanlagen ohne „wesentliche Veränderungen“ ist inzwischen abgelaufen. Alle Maschinen oder Anlagen müssen sicherheitstechnisch neu bewertet und ggf. auf den geltenden Sicherheitsstandard nach MRL gebracht werden. Grundlage für die Bewertung ist die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Wir bieten die komplette Begleitung bei der Erstellung der CE Konformitätskennzeichnung. Besonders bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen beraten und begleiten wir als Generalunternehmer die gesamten Baumaßnahmen bis hin zur CE-Konformitätserklärung nach der jeweils gültigen Maschinenrichtlinie.

Übersicht über die wichtigsten Richtlinien und Normen

Richtlinien:

  • 2006/42/EG Maschinenrichtlinie
  • 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie
  • 97/23/EG Druckgeräterichtlinie
  • 2003/10/EG Lärmrichtlinie
  • 89/686/EWG Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen
  • 2004/108/EG EMV, elektromagnetische Verträglichkeit

Normen:

  • EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe und allgemeine Gestaltungsgrundsätze
  • EN ISO 14121 Risikobetrachtung
  • EN 349 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
  • EN 953 Trennende Schutzeinrichtungen – Allgemeine Anforderungen
  • EN 1037 Vermeidung von unerwartetem Anlauf
  • EN 1088 Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen– Leitsätze für Gestaltung und Auswahl Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
  • EN ISO 13849,1 (alternativ noch EN 954,1) Allgemeine Gestaltungsleitsätze
  • EN ISO 13850 Not-Halt – Gestaltungsleitsätze
  • EN ISO 13857 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
  • EN 60204,1 Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen Sicherheit von Maschinen –Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS)
  • EN 61508 Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer, elektronischer, programmierbarer elektronischer Systeme
  • EN 62061 Funktionale Sicherheit von elektrischen, elektronischen und programmierbaren Steuerungen von Maschinen
  • EN 1012-1 Kompressoren und Vakuumpumpen
  • BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln